Bad Zwischenahn: Im Bereich der Kindergärten und -Heime (Integrativer Kindergarten und Krippe e.V.), am Altenkamp 11 ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt. Die AfD fordert in dem Bereich an benannter Lokalität ein Tempolimit von 30 km/h.
Gerade Kindergärten und soziale Einrichtungen stellen einen Unfallschwerpunkt da. Dies belegen Unfallstatistiken. Bereits 2017 beschloss der Bundesrat den Standard, dass vor sozialen Einrichtungen nur noch 30 km/h gefahren werden darf. Dies findet Anwendung für sämtliche Straßen, inklusive Bundesstraßen. Die rechtliche Möglichkeit eines Tempolimits 30 km/h ist somit erfüllt.
„Handeln, bevor es zum Schlimmsten kommt – dies ist unser Anspruch und erklärt unsere Forderung des Tempolimits im Umfeld der oben erwähnten Einrichtungen“, sagt der Vorsitzende Olaf Wulf vom AfD Kreisverband Ammerland. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist mit entsprechenden Schildern deutlich zu kennzeichnen und durch regelmäßige Kontrollen oder aber einer stationären Geschwindigkeitskontrolleinrichtung zu unterstützen. Punktuelle Einschränkungen des Verkehrsflusses sind im vollen Umfang vertretbar, wenn dadurch Unfallschwerpunkte vermieden werden und Leben geschützt wird.